Ratgeber im Trauerfall

Der Tod eines vertrauten Menschen kommt (wenn auch absehbar) immer plötzlich und überraschend. Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. 

Tritt der Tod zu Hause ein, sollte nach Möglichkeit der Hausarzt die Todesbescheinigung ausstellen, da er die verstorbene Person kannte. Ein Notarzt könnte (in Unkenntnis der Krankengeschichte) Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod ankreuzen, dann muss die Polizei eingeschaltet werden und der Leichnam ist bis zur Klärung beschlagnahmt. Der Leichnam darf bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben, so können sich die Angehörigen und Bekannten auch in Ruhe noch von dem Verstorbenen verabschieden. Selbstverständlich kann auch einen Verabschiedung am offenen Sarg erfolgen.

Tritt der Tod im Krankenhaus oder Altenheim usw. ein wird der Leichnam in der Regel in einen gekühlten Abschiedsraum verbracht, von wo wir den Leichnam abholen und einbetten.

Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen wir folgende Urkunden:

  • Gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung über den aktuellen Wohnsitz
  • bei Ledigen - Geburtsurkunde  (Abstammungsurkunde)
  • bei Verheirateten - Heiratsurkunde (Stammbuch  oder aktuellen Auszug aus dem Familienbuch
  • bei Geschieden - Heiratsurkunde (Stammbuch)  rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten - Heiratsurkunde (Stammbuch) Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Des weiteren sollten bereit liegen:

  • Urkunde über das Nutzungsrecht an einem vorhandenen Grab  ( Grabbuch )
  • evtl. Willenserklärung zur Bestattungsart
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse
  • Rentenanpassungsmitteilung ( letzter, aktueller Stand )
  • Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungspolicen mit letzter Zahlungsanweisung


Hat die Verstorbene Person keine Bestattungsverfügung oder Wünsche zu ihrer Bestattung geäußert, so bestimmen die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge Ehefrau, Kinder, Eltern (gemäß der Erbfolge) die Art und Durchführung der Beisetzung. Die Beisetzung oder Einäscherung darf erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes und sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Vor der Einäscherung wird vom Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchgeführt.

Bestattungsinstitut Bingen

  • Einzelheiten & Organisation von Bestattungen 

  • Regelung bei Versicherungen & Behörden

  • Bestattungsvorsorge