Feuerbestattung

Feuerbestattung

Seit der rechtlichen Gleichstellung mit der Erdbestattung und der Anerkennung durch die Kirchen entscheiden sich immer mehr Menschen für die Feuerbestattung. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie die/der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Liegt diese nicht vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung. Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Aschenreste werden nach der Einäscherung in eine Urnenkapsel gefüllt und in einer Schmuckurne auf einem Friedhof beigesetzt.

 

> zurück 

Date

04. Dezember 2017

Tags

Bestattungsarten

Bestattungsinstitut Bingen

  • Einzelheiten & Organisation von Bestattungen 

  • Regelung bei Versicherungen & Behörden

  • Bestattungsvorsorge